18. Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst

18.Leserbrief an den Tagesspiegel vom 3.07.2003 ( nicht veröffentlicht)

Thema: Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst

Der weitgehend sinnvolle Tarifabschluss wird von einem gravierenden Schönheitsfehler begleitet. Die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer von der Rücknahme der Arbeitszeiterhöhung auszunehmen ist eine Unverschämtheit. Es wäre ein günstiger Zeitpunkt gewesen, endlich den Mut aufzubringen, die Lehrerarbeitszeit nach Fächern zu differenzieren, statt die diesbezüglichen bestehenden Ungerechtigkeiten noch weiter zu verfestigen. Das fehlende Geld für Einstellungen von jungen Lehrerinnen und Lehrern hätte man von den pensionierten Beamtinnen und Beamten nehmen können, indem man deren Weihnachtsgeld auf Null reduziert hätte. Das wäre für die Zukunft Berlins Jugend sehr sinnvoll gewesen.

6. Lehrerfortbildungen in den Ferien

6. Leserbrief an den Tagesspiegel vom 11.8.2000 (nicht veröffentlicht)

Thema: Lehrerfortbildungen in den Ferien

Leserbrief zur Diskussion über
Sobald es um die Lehrerarbeitszeit geht, schlägt offensichtlich die Stunde der Vereinfacher. Zunächst bedient sich der Arbeitgeberpräsident Hundt des Vorurteils, dass LehrerInnen drei Monate Urlaub hätten, also viel mehr als andere ArbeitnehmerInnen. Wer will sich auch schon vorstellen, dass Ferien für viele Lehrerinnen nicht gleich Urlaub sind. Lehrer arbeiteten doch sowieso nur vormittags und nachmittags hätten sie frei. Wirklich alle? Gleichgültig, welche Fächer und an welcher Schule sie unterrichten?
Welche Vereinfachung halten die Gewerkschaften diesem Vorurteil entgegen? LehrerInnen arbeiteten schon so 45 bis 50 Stunden in der Woche und hätten deshalb allemal Anspruch auf drei Monate Ferien, in denen sie auch noch auf vielfältige Weise ihren beruflichen Verpflichtungen nachgingen. Wirklich alle?
Wie sieht nun aber die Wirklichkeit aus?. Es gibt die LehrerInnen, die ohne staatliche Anordnung sich den Anforderungen der Zeit stellen und sich u.a. laufend fortbilden. Diese Gruppe hat sicherlich auch schon hinreichende Kenntnisse über die modernen Kommunikationstechnologien erworben, selbst wenn einige SchülerInnen ihnen dabei überlegen sein sollten, was aber nicht unbedingt nachteilig sein muss. Wie schön wäre es für diese KollegenInnen, wenn Unterrichtsräume nicht mehr den Charme der 50er Jahre des verblichenen Jahrhunderts ausströmten und ein zeitgemäßes Equipment hätten.
Es gibt aber genauso auch diejenigen LehrerInnen, die drei Monate Jahresurlaub als Selbstverständlichkeit genießen, ohne vorher die von den Gewerkschaften genannte wöchentliche Arbeitszeit annähernd zu erreichen. Für diese Gruppe dürften Fortbildung und zusätzliches Engagement Fremdwörter sein.
Die Gesellschaft hat insgesamt das Recht, von ihren im internationalen Vergleich nicht schlecht bezahlten LehrerInnen einen Nachweis über Fortbildungen zu verlangen. Ob diese dann in den Ferien, am Wochenende oder nachmittags stattfinden, sollte zweitrangig sein. Die Engagierten unter den KollegenInnen können diesem gesellschaftlichen Anspruch bestimmt schon jetzt genügen und sollten deshalb den Hundtschen Vorschlag gelassen aufnehmen. Die andere Gruppe sollte sich vielleicht an ihren Amtseid erinnern und sich nicht mehr hinter der ersten Gruppe verstecken.
Alle Diskussionen über Lehrerarbeitszeiten und –fortbildungen hätten vermutlich dann erst ein Ende, wenn der Lehrerschaft über die Ferien der Beamtenstatus abhanden kommen würde und die Gesellschaft der zweiten – vermutlich auch kleineren Gruppe – auf die Füße treten könnte, also denjenigen, die weder in der Unterrichtszeit noch in der unterrichtsfreien Zeit ihren Verpflichtungen nachkommen.